Mitgliedschaft in der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung e.V.
Wenn Sie die Mitgliedschaft in der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung e.V. beantragen wollen, benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nach § 4 unserer Satzung können ordentliche Mitglieder Personen sein, die bereit sind, den Zweck der Vereinigung mitzutragen. Sie sollten die beiderseitigen Rechtsordnungen aus fachlich veranlaßter eigener Anschauung kennen, eine deutsche juristische Staatsprüfung abgelegt haben oder über eine vergleichbare Ausbildung verfügen. Der Jahresbeitrag nach § 6 unserer Satzung beträgt für ordentliche Mitglieder € 90 (€ 25 für Studenten und Referendare) und für korporativen Mitglieder € 175.
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Durch Absenden dieses Antrages bestätige ich, dass mir die Satzung der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung e.V. bekannt ist.